Fördergebiet

Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt

Mithilfe des Sanierungsrechts und öffentlichen Investitionen sollen die städtebaulichen Defizite und Funktionsschwächen in der Luisenstadt beseitigt werden und private Grundstückseigentümer:innen zur Entwicklung ihrer Grundstücke im Sinne der Sanierungsziele bewegt werden.

Luftbild Nördliche Luisenstadt, 2015

Teile der historischen Nördlichen Luisenstadt wurden im März 2011 als Sanierungsgebiet vom Berliner Senat festgelegt. Seitdem werden über einen Zeitraum von 15 Jahren gezielt öffentliche und private Investitionen gelenkt. Das Sanierungsrecht ermöglicht allen Beteiligten den Einsatz besonderer Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente.

Zentrale Ziele sind die behutsame Aufwertung des Gebietes und die Entwicklung des Spreeufers. Mit dem Neubau von Wohnungen und Gewerbe entstehen unter anderem Herausforderungen für eine gute infrastrukturelle Versorgung. Die Sanierungsziele werden fortlaufend konkretisiert. Dies erfolgt für einzelne Bereiche (z. B. mit Blockkonzepten) oder zu einzelnen Themen (z. B. Infrastruktur).

Finanziert werden die Vorhaben überwiegend aus dem Leitprogramm "Lebendige Zentren" (ehem. Städtebaulicher Denkmalschutz), ein Bund-Länder-Programm zur Städtebauförderung in Deutschland. Ergänzend dazu werden auch bezirkliche Finanzmittel eingesetzt.

Alle Maßnahmen und Ziele sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser bildet die Grundlage zur Steuerung und Durchführung von allen kommunalen und privaten Bauvorhaben. Der Rahmenplan wurde im Mai 2019 vom Bezirksamt Mitte und im Juni 2019 von der Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossen.

Für das Sanierungsverfahren wird das gesamte Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechts gemäß Baugesetzbuch angewendet. Grundstücks- und Wohnungseigentümer:innen, Vermieter:innen und Investor:innen haben Antrags- und Genehmigungspflichten zu beachten. Dies betrifft zum Beispiel die Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder der Abriss von Gebäuden. Alle Anträge sind - unabhängig vom Bauantrag - bei der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Mitte zu stellen.