Fördergebiet

Erhaltungsgebiete

Die Stadträume um dem Köllnischer Park und den Luisenstädtischen Kanal formen und definieren das Stadtbild der Luisenstadt wesentlich. Sie werden daher besonders geschützt.

In der baulichen Gemengelage der Nördlichen Luisenstadt stechen bis heute zwei Teilberei­che heraus, die aufgrund der erhaltenen Gebäude, Anlagen, Straßen- und Platzräume eine besondere historische und städtebauliche Bedeutung besitzen: Der Bereich rund um den Köllnischen Park und der Bereich des Luisenstädtischen Kanals.

Viele Denkmäler und Denkmalensembles prägend hier maßgeblich das Ortsbild – das Märkische Museum, der Köllnischer Park, die ehemalige Eisfabrik sowie der Luisenstädtischer Kanal und Engelbecken, um nur einige wenige zu nennen.

Der Bezirk hat sich deshalb entschieden, die besondere städtebauliche Eigenart der beiden Teilbereiche zu bewahren und vor wesentlich verändernden Eingriffen zu schützen. Das rechtliche Instrument hierfür ist die städtebauliche Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB – eine Verordnung zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt des Gebiets. Diese wurde für die Gebiete „Köllnischer Park und Umgebung“ sowie „Lui­senstädtischer Kanal mit Umfeld“ am 1. August 2006 beschlossen.

Konkret bedeutet das für Eigentümer:innen, dass Sie für jede Art von Rückbau, (Nutzungs-) Änderung oder Errichtung einer baulichen Anlange eine Genehmigung im Stadtplanungsamt beantragen müssen.